Beitrag zuerst erschienen auf der offziellen Facebook-Päsenz von Norbert Mayer, MdL. am 01.11.2021
Liebe Freunde der Freiheit,
als Mitglied im Petitionsausschuss flattern oft Eingaben auf meinen Landtagsschreibtisch, in denen sich Bürger über erlittenes Behördenunrecht beim Parlament beschweren. Dann sehe ich meine Pflicht – als vom Volk, für das Volk gewählter Vertreter – darin, mich mit aller Kraft für nachvollziehbare Anliegen einzusetzen und (wenn möglich) eine Lösung herbeizuführen. Wie im Fall einer jungen Leistungsschwimmerin, die quasi Opfer eines staatlichen „Trainingsverbots“ wurde:
Jasmin F.* zieht nahezu täglich stundenlang ihre Bahnen durchs 50-Meter-Becken. Nicht zum Spaß, sondern als harten Leistungssport. Schließlich will sich die ehrgeizige und fleißige Jungathletin für die Besten der Besten qualifizieren, um zukünftig Medaillen für unser Land zu erringen. Aber die – im Mai 2021 erlassene – „Corona-Schutzverordnung“ verurteilte Jasmin* schlagartig zum häuslichen Trockenschwimmen, verbot sie ihr doch die Schwimmhallennutzung.
Denn der legale Sprung ins Hallenbad-Nass, war nur noch dem Schwimmunterricht erlaubt – sowie auserlesenen Sportlern des Landeskaders, dem Jasmin aber altersbedingt NOCH nicht angehört. Zu den Gründen dieser Ungleichbehandlung, hüllt sich die CDU-geführte Landesregierung Sachsens (an deren Kabinettstisch eine koboldgrüne Justizministerin sitzt, die früher in einer Band mit Liedern wie „Advent, Advent - ein Bulle brennt“ zur Gewalt gegen Polizisten aufrief) bis heute in geheimnisvolles Schweigen.
Aber wie sagte man zu DDR-Zeiten: „Die Genossen werden sich schon was dabei gedacht haben…“. Lagen der Einheitsparteien-Regierung nachrichtendienstliche Erkenntnisse vor, wonach sich das – offenbar hochintelligente – chinesische Fledermaus-Virus ausschließlich auf Amateur- und Freizeitsportler stürzt – aber um Schul- und Landeskaderschwimmer einen großen Bogen macht?
Nachdem Jasmins* Mutter sich, angesichts dieser Ungerechtigkeit (und weil „Home-Swimming“ keine wirkliche Alternative darstellt) per Petition an den Landtag wandte, könnte man meinen, dort wäre man für den Hinweis auf diese Gesetzgebungs-Schwachstelle dankbar.
Liebe Leser, Sie meinen, die Abgeordneten aus der Fraktion unseres geliebten Ministerpräsidenten (dessen – bei jeder Gelegenheit – überschwänglich und plakativ zur Schau gestellte Bürgernähe vermuten lässt, er habe diese höchstpersönlich erfunden), hätten versucht, im Gespräch mit dem zuständigen Ministerium um Verständnis zur Beseitigung dieser Verordnungslücke zu werben?
Dann haben Sie die Rechnung ohne unsere – vom göttlichen Funken der absoluten Allwissenheit und Unfehlbarkeit erleuchteten – Altparteien-Koalition gemacht!
Die CDU-SPD-Mehrheit bügelte diese Petition nicht nur rigoros ab, sondern begründete ihre Ablehnung auch noch (völlig am Thema vorbei) mit der Richtigkeit der Schwimmhallenschließung für den Freizeit- und Amateursport.
Was meinen Sie, liebe Leser:
Überstieg es die intellektuelle Aufnahmefähigkeit meiner geschätzten Altparteien-Kollegen, dass die Petition ausdrücklich die Benachteiligung von Leistungssportlern beklagte?
Oder lehnten ausgerechnet die – sich selbst immer als besonders volksnah gebenden – Parlamentarier der Truppe, welche von bösen Zungen als „Corona-Diktatur-Union“ verdächtigt wird, die Petition nur aus einem Grund ab:
Weil ich mich – als AfD-Abgeordneter – für Jasmin und ihre Mutter stark machte?
Ihr/ Euer Norbert Mayer
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* Vor- und Zuname geändert